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Gesetzliche Mängelrechte für Bestellungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Stand: 9. August 2026

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Gesetzliche Rechte statt Werbeversprechen

Ist Swimbeats bei der Lieferung mangelhaft oder entspricht das Produkt nicht der vereinbarten Beschaffenheit, gelten die gesetzlichen Mängelrechte des anwendbaren Rechts. Ansprechpartner ist SMO-Marketing als Verkäufer – nicht ein freiwilliger Garantiegeber.

Diese Rechte bestehen unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht und von unserem freiwilligen 30-Tage-Schwimmtest.

Deutschland und Österreich

Verbraucher haben für neue Waren nach den anwendbaren EU- und nationalen Vorschriften eine gesetzliche Mängelhaftung von mindestens zwei Jahren ab Erhalt der Ware. Verantwortlich ist grundsätzlich der Verkäufer.

Welche Abhilfe im konkreten Fall verlangt werden kann und in welcher Reihenfolge, richtet sich nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht. Je nach Fall kommen insbesondere unentgeltliche Herstellung des vertragsgemässen Zustands durch Reparatur oder Ersatz und – wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – Preisminderung oder Beendigung des Vertrags in Betracht.

Für Deutschland beträgt die regelmässige Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Waren im Grundsatz zwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 BGB). Für Österreich gelten die dortigen Gewährleistungsregeln. Zwingende Rechte am gewöhnlichen Aufenthaltsort eines Verbrauchers bleiben durch unsere Rechtswahl unberührt.

Schweiz

Für Käufe nach Schweizer Recht gelten die gesetzlichen Sachgewährleistungsregeln nach Art. 197 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Danach haftet der Verkäufer insbesondere für zugesicherte Eigenschaften sowie für körperliche oder rechtliche Mängel, die Wert oder Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.

Festgestellte Mängel sollten unverzüglich und möglichst schriftlich angezeigt werden. Je nach Voraussetzungen kommen insbesondere Rückgängigmachung des Kaufs oder Minderung nach Art. 205 OR sowie Ersatzlieferung bei vertretbaren Sachen nach Art. 206 OR in Betracht. Art. 210 OR sieht für Gewährleistungsansprüche bei beweglichen Sachen grundsätzlich eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung vor.

Die Swimbeats-Vertragsdokumente schliessen diese gesetzlichen Mängelrechte nicht aus.

Mangel melden

Bitte melden Sie einen Mangel möglichst zeitnah und beschreiben Sie, was nicht funktioniert. Hilfreich sind Bestellnummer, Kaufdatum sowie aussagekräftige Fotos oder ein kurzes Video, soweit dies für die Prüfung erforderlich und zumutbar ist.

E-Mail: wave@swimbeats.de
Telefon: +41 78 319 96 46

Bitte senden Sie ein vermeintlich mangelhaftes Produkt nicht unangekündigt zurück. Wir teilen Ihnen nach der Meldung die für den Fall passende weitere Vorgehensweise mit. Eine notwendige Rücksendung in einem berechtigten Mängelfall wird nicht als gewöhnliche freiwillige Rückgabe behandelt.

Freiwillige Leistungen und Herstellergarantie

Der freiwillige 30-Tage-Schwimmtest ist eine zusätzliche Leistung. Er ersetzt gesetzliche Mängelrechte nicht und schränkt sie nicht ein. Dasselbe gilt für eine etwaige freiwillige Garantie.

Aktuell wird keine zusätzliche Herstellergarantie mit eigener Laufzeit zugesagt. Sollte später eine solche Garantie angeboten werden, gelten dafür gesonderte Bedingungen; gesetzliche Mängelrechte bleiben davon unberührt.

Amtliche Grundlagen

  • EU-Portal „Your Europe“: Gewährleistungen und Garantien
  • Deutschland: § 438 BGB
  • Schweiz: SECO – Probleme nach dem Kauf
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